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Hausmüllverbrennungsasche (HMVA)

Bei uns HMVA-2

Als Nebenprodukt der thermischen Abfallverwertung entsteht die Hausmüllverbrennungsasche. Diese wird von Metall, Holz und nicht verbrannten Bestandteilen getrennt und anschließend in verschiedene Kornbereiche sortiert.

Hausmüllverbrennungsasche
0-32 mm + 4-32 mm

Anforderungen für bestimmte Einbauweisen

gemäß Anlage 2 Ersatzbaustoffverordnung

Die Einhaltung der Fußnoten ist im Einzelfall zu prüfen!

Lieferbedingungen

HMVA ist ein unter Beachtung der Einsatzvoraussetzungen umweltverträglicher Baustoff, der natürliche Ressourcen schont.

Gemäß § 20 Ersatzbaustoffverordnung (Zusätzliche Einbaubeschränkungen bei bestimmten Schlacken und Aschen) gelten Mindesteinbaumengen pro Verwendungsort von 50 m3 bei HMVA-1 und 250 m3 bei HMVA-2. Zusätzlich ist nach § 22 Ersatzbaustoffverordnung (Anzeigepflichten) bei der zuständigen Behörde vom Verwender vier Wochen vor Beginn des Einbaus schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, wenn das vorgesehene Gesamtvolumen mindestens 250 Kubikmeter beträgt. Das passende Formular ist unter Service zu finden bzw. als Online-Formular bei der zuständigen Behörde.

Prüfung der Einsatzvoraussetzungen:

Die sachgerechte Verwendung von HMVA ist durch uns vor Lieferbeginn zu prüfen. Hierfür gibt es unter Service ein entsprechendes Formular.

Lieferanspruch nach Prüfung:

Wir behalten uns vor, keine HMVA zu liefern für den Fall, dass der Einbauort oder der Verwendungszweck nicht den geltenden Vorschriften entspricht.

Einsatzrestriktionen:

HMVA wird nicht in Wasserschutzgebieten, Wasservorranggebieten, Überschwemmungsgebieten sowie auf Flächen mit sensibler Nutzung verwendet.

Verwendungszweck:

HMVA ist nur in hydrogeologisch günstigen Gebieten mit einem Abstand von mindestens  1 m zum höchsten Grundwasserstand einsetzbar unter Pflaster, Beton, Asphalt sowie im Erdbau unter wenig durchlässiger Deckschicht.

Bei Verwendung unter Asphalt ist dieses bei der Prüfung der Einsatzvoraussetzungen anzuzeigen.

Für den Fall des direkten Kontaktes der HMVA mit dem bituminösen Überbau ist eine Mindeststärke des Überbaus von 12 cm erforderlich.

Angabe auf dem Lieferschein:

Die für die Prüfung der Einsatzvoraussetzungen erforderlichen Daten sind auf jedem Lieferschein anzugeben und zu quittieren.

Gewährleistung:

Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung des Materials entstehen, haften wir nicht.