Betriebsordnung
Alle Kunden, Lieferanten, Fremdfirmen oder Besucher auf dem Werksgelände haben die folgenden Sicherheitsregeln zum Schutz der eigenen Person und zum Schutz Dritter zu beachten und stets einzuhalten.
1. Anwendungsbereich
- Verhaltensregeln auf dem gesamten Werksgelände zur eigenen Sicherheit.
2. Gefahren für Menschen
- Getroffen werden durch herabfallendes Transportgut
- Anfahren von Personen und baulichen Einrichtungen
- Gefahr durch Arbeits- und Verladegeräte
- Stolpergefahr und Absturzgefahr
- Gefahr durch automatischen Anlauf und Einzugsgefahr
3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Melden Sie sich im Büro an und wieder ab.
- Parken Sie ihr Fahrzeug nur in den ausgewiesenen Parkzonen.
- Betriebsfremde Fahrzeuge dürfen nur mit eingeschaltetem Licht und Warnblinkanlage auf dem Werkgelände genutzt werden.
- Die am Werkeingang angezeigte Höchstgeschwindigkeit ist unbedingt einzuhalten.
- Benutzen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung.
(Schutzhelm, Schutzschuhe, Warnweste) - Folgen Sie den Anweisungen des BARAB Personals.
- Achten Sie auf alle Fahrzeugbewegungen. Ladefahrzeuge haben Vorfahrt.
- Beachten Sie die aufgestellten Hinweisschilder.
- Kindern ist der Zutritt nicht gestattet.
- Beachten Sie bei der Beladung ihr zulässiges Gesamtgewicht und die Ladungssicherung.
4. Verhalten bei Störungen
- Bei Störungen und Zwischenfällen jeglicher Art ist die Betriebsleitung umgehend zu informieren
5. Verhalten bei Unfällen; Erste Hilfe
- Ersthelfer heranziehen
- Notruf: 112
- Unfall melden







